• Was ist Tierquälerei?
• Was kann man gegen
Tierquälerei tun?
• Kampagne Wühltischwelpen
– nein Danke! Immer mehr
Betroffene melden sich
• Europäischer Dachs
(Meles meles)
• Kettenhaltung von Hunden
ist verboten!
• TASSO fordert bundesweite
Registrierungspflicht
• Franz von Assisi
• Ab 20° wird das Auto zur
tödlichen Falle
• Tollwut
• Uhu (Bubo bubo)
• Botoxversuche und
kein Ende
• Katalonien verbietet
Stierkampf
• Igelhilfe – gewusst wie
• Für ein neues
Tierschutzgesetz
Kettenhaltung von Hunden ist verboten!
Die Haltung von Hunden im Freien wird geregelt durch die Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.05.2001
(BGBl. I S. 838).
Danach ist die Haltung von Hunden im Freien in Anbindung nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
- Anbindehaltung mit Laufseiltechnik von mindestens 6 m Länge bei freiem Gleiten
- Anbindung muss gegen Aufdrehen gesichert sein
- Anbindung mit einem breiten, nicht einschneidenden Halsband oder Brustgeschirr (kein Würgehalsband)
- Wärmeisolierte Hütte jederzeit zugänglich
- Trinkwasser im Laufbereich verfügbar
- Keine Fremdgegenstände im Laufbereich
- Täglich mindestens 1 Stunde abgeleint Umgang mit der Bezugsperson
- Anbindung mindestens 2x überprüfen
- Kot täglich aus Bewegungsfeld des Hundes entfernen
Die Haltung von Hunden im Freien in Anbindung ist generell verboten für:
- Hunde unter einem Jahr
- Tragende Hündinnen im letzten Drittel der Trächtigkeit
- Säugende Hündinnen
- Kranke Hunde
Verstöße gegen die Tierschutzhunde-Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen bis zu 5000 €
geahndet werden können.